Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erwerb von Wohnungseigentum; Haftung des Erwerbers; Abrechnungsfehlbeträge; Jahresabrechnung; Ordnungsgemäße Verwaltung; Eigentumswechsel
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Erwerber; Haftung; Zwangsversteigerung; Fehlbeträge; Jahresabrechnung; Wohnungseigentum; Entlastung des Verwalters; Abrechnungsspitzen; Eigentumswechsel
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 § 28; ZVG § 56 S. 2
Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für Zahlungsrückstände des Rechtsvorgängers - fehlerhafte Jahresabrechnung - Aufschlüsselung von Abrechnungsfehlbeträgen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 291 II 162/99
- LG Düsseldorf, 05.06.2000 - 25 T 305/00
- OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
Papierfundstellen
- NZM 2001, 432
- ZMR 2001, 55
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
Zutreffend hat das Landgericht es zunächst für unschädlich erachtet, dass in den Einzelabrechnungen nicht der Antragsteller, sondern noch die Voreigentümerin genannt ist, da für alle Beteiligten erkennbar die Abrechnungen für die Wohnung Nr. 21 und den Garagenstellplatz G 16 bestimmt waren und zudem die Verpflichtung der aus der Eigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Voreigentümerin ein unzulässiger Gesamtakt zu Lasten eines Dritten gewesen wäre (vgl. BGH ZMR 1999, 834, 836).Nach der Rechtsprechung des BGH (ZMR 1999, 834, 836) hat der Beschluss hinsichtlich etwaiger Zahlungsrückstände aus dem Wirtschaftsplan regelmäßig bloß eine diesen Plan bestätigende oder verstärkende Wirkung.
- BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95
Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
Die Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Zahlung von Beitragsvorschüssen gelangt nicht schon mit der Entstehung der Lasten und Kosten, sondern nach § 28 Abs. 2 WEG erst durch den Beschluss der Wohnungseigentümer über den Wirtschaftsplan zur Entstehung (BGH ZMR 1996, 215).Nur für den nach der Einzelabrechnung auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallenden Betrag, der die nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse übersteigt, wird originär eine Schuld begründet (BGH ZMR 1996, 215;… BGH a.a.O.).
- FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99
Qualifizierung der Leistungen zur Zusatzversorgung ehemaliger
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
3 Wx 283/00 25 T 305/00 LG Düsseldorf 291 II 162/99 WEG AG Düsseldorf.
- LG Frankfurt/Main, 31.05.2017 - 13 S 135/16
Beschlussfassung über Jahresabrechnung umfasst auch Abrechnungsspitze!
Nach einer anderen - auch von der Kammer vertretenen (vgl. nur ZMR 2016, 559) - Auffassung ist Gegenstand der Jahresabrechnung auch die Abrechnungsspitze (…LG Dortmund ZWE 2014, 365, Hügel/Elzer § 28 Rdnr. 96; Riecke MDR 2017, 190, 194; Armbrüster ZWE 2005, 267, 271; Schultzky ZMR 2008, 757; Jacoby ZWE 2011, 61; OLG Düsseldorf NZM 2001, 432). - AG Wilhelmshaven, 10.02.2016 - 6 C 448/15
Hausgeld schuldet, wer zum Fälligkeitszeitpunkt im Grundbuch steht!
Die Kostentragungspflicht für den veräußernden Wohnungseigentümer endet erst mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch (BGH 87, 138; 107, 285; 131, 228; NJW 1994, 3352; Düsseldorf NZM 2001, 198; ZWE 2001, 77).